9. GWB-Novelle verankert E-Discovery in deutschem Recht
Umsetzung der europäischen Schadenersatzrichtlinie in nationales Recht verändert deutsches Prozessrecht grundlegend.
Mit dem neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen setzte der Gesetzgeber die EU-Richtlinie zum Kartellschadenersatz in Deutschland um. Wesentliche Inhalte dieser Neuregelung sind die Anpassung des Kartellrechts an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft sowie die Vereinfachung von Schadenersatzklagen.
Damit wird Schadenersatzansprüchen deutlich mehr Bedeutung beigemessen als bisher, die Ahndung der Kartellanten und damit auch drohende Bußgelder rücken unter diesem Gesichtspunkt etwas in den Hintergrund. Kartellopfer, aber auch Beklagte, haben in Zukunft Anrecht auf die Offenlegung von - meist digitalen – Beweismitteln. Hier besteht eine klare Auskunftspflicht.
Zu vergleichen ist dieser Prozess mit der im angloamerikanischen Rechtsraum fest verankerten Ediscovery (in UK: Edisclosure), bei der der Gegenseite vor dem eigentlichen Gerichts- oder Schiedsverfahren alle fallrelevanten Informationen in einer „pre-trial discovery“ offengelegt werden müssen. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (Predictive Coding) hilft hierbei den Parteien, relevante Dokumente schnell zur Verfügung zu haben und personenbezogene Daten auszuklammern.
Das neue Gesetz soll den Geschädigten helfen, Schadenersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können. Nach der herkömmlichen Praxis war es meist äußerst schwierig nachzuvollziehen, welcher Schaden den betroffenen Unternehmen wirklich durch die Preisabsprachen entstanden war. Da es sich teilweise um Summen in Millionenhöhe handelt, können die Kartellanten Ediscovery zur Verteidigung gegen diese Ansprüche einsetzen. Durch die Offenlegung aller relevanten Dokumente durch den Kläger kann schnell beurteilt werden, ob die Berechnung des vermeintlich entstandenen Schadens akkurat durchgeführt wurde.
Bisher ist in Deutschland noch kein Fall einer derartigen Klage bekannt. Die Chancen, die sich durch die Neuregelung für Kartellopfer ergeben, könnten dies jedoch bald ändern.
Wenn Sie Fragen zur Vorgehensweise bei einer Ediscovery haben oder gerne mehr wissen möchten, stehen wir gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.