Was macht mein Kühlschrank auf der Zeugenliste?

Mittwoch, 26. November 2014 von Stephanie Büchel

Die Custodianliste des letzten Ediscovery-Falls an dem ich arbeitete, umfasste sechs Custodians und sah in etwa so aus:

Rob Alexander Tom Jones Chris Van Winkle Danielle Chapman Marketing Groupshare (Laufwerk: H) Marketingmaterialien (Papier)

In naher Zukunft erwarte ich etwas in dieser Art:

Rob Alexander Samsung Kühlschrank RB RB31FERN (s/n: 763423253RB) Britannia Q Line Brennstoffkocher (s/n: R-454712131D) KitchenAid Pro Line Toaster (s/n: KMT4945603CA)

Warum? Nun, Ihre arbeitsrechtliche Angelegenheit könnte von den genauen Zeiten abhängen, an denen Rob Käsetoast gemacht hat. Der intelligente Toaster liefert vielleicht den einzige verfügbarer Beweis. Oder nehmen wir einen Produkthaftungsfall mit Ihrem Klienten: Dieser könnte von Daten abhängen, die Temperatursensoren in ganz England gesammelt und zur Herstellerdatenbank übermittelt haben. In einem anderen Fall könnte die Auswertung von Kommunikationsdaten medizinischer Geräte zur Aufklärung Ihrer vermeintlichen Kunstfehler beitragen.

Das Internet der Dinge (engl. Internet of Things: IoT) ist explodiert. Nicht wortwörtlich, aber IDC, eines der führenden Market Intelligence-Unternehmen, schätzt in einer Infografik, dass Ende 2013 weltweit 9,1 Milliarden IoT-Geräte installiert waren und dass es, angesichts der prognostizierten Wachstumsrate, im Jahr 2020 bereits 28,1 Milliarden Geräte sein werden, die zum Internet der Dinge gehören und somit zur weltweit untersuchbaren Datenmenge beitragen werden. Das IT-Marktforschungsinstitut Gartner berichtet in einer Studie, dass die derzeit existierende Technologie- und Speicherinfrastruktur möglicherweise nicht ausreichen wird, um die enormen Datenmengen des IoT zu bewältigen.

Da die Unternehmen zunehmend die Vorteile des IoT erkennen und die Analyse großer Datenmengen durch den technologischen Fortschritt immer schneller und einfacher werden wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bevor diese Daten auch als Beweismittel für Fälle herangezogen werden. Ich plädiere weder für die sofortige Sammlung von Gerätedaten, noch für eine Aufbewahrungsanordnung für die Küche Ihres Kunden, aber die Vorstellung, dass lediglich E-Mails, lose Dateien und Fächermappen mit Unterlagen den Großteil der Datenquellen ausmachen, ist veraltet.

Sie sollten also ernsthaft darüber nachdenken, welche Arten von Daten Ihr Klient besitzt und wo sich diese befinden könnten, denn durch das wachsende „Internet der Dinge“ könnten sie gut und gerne überall sein.